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Psychotherapeutische Erziehungsberatung

Anlass:   Sie verstehen Ihr Kind nicht mehr. Bis hierher war doch alles in Ordnung. Was ist nur los? Mit jedem Entwicklungsschritt des Kindes und Jugendlichen verändern sich auch die Aufgaben und Veranwortungsbereiche dieser und in der Folge deren Bedürfnisse. Es tauchen neue Fragen der Eltern im Umgang mit den Heranwachsenden auf.

Wie gestaltet sich dies:  Im ersten Schritt wird gemeinsam mit den Eltern bzw. Mutter oder Vater das Problem des Kindes bzw. der Familie erhoben und im Weiteren ein Ziel geplant.  Jugendliche können sich die Therapie auch ohne Eltern organisieren [selbst anrufen und Termin vereinbaren].

Probleme könnten sein:    Familiäre Krisen, unterschiedlichste Belastungen, Schulprobleme, immer wieder "Tiefs", Schlafstörungen, Ängste, Verstimmungen.   Eltern beobachten: verändertes Verhalten des Kindes,  aggressives Verhalten, „kindliche Unarten“ wie Lügen, Stehlen.

Tel.: 0699-81 21 23 48

Neu - Bei Scheidungsabsicht - Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) haben Eltern vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Grundgedanke dieser Norm ist es, bei scheidungswilligen Eltern auf diese Weise ein Bewusstsein zu schaffen, wie Kinder die Scheidung auf emotionaler Ebene erleben; den informierten Eltern soll ermöglicht werden, ihre Trennung so zu gestalten, dass für ihre Kinder möglichst wenig Leid entsteht beziehungsweise sich für die betroffenen Kinder allenfalls sogar Entwicklungschancen auftun.

Es wird ein diskreter Rahmen geboten.

Terminvereinbarung unter: 0699-81 21 23 48

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